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Einsatz, Presse

DLRG zum Pakt für den Bevölkerungsschutz: Zentrales Problem bleibt weiter ungelöst

Veröffentlicht: 21.05.2026
Autor: Martin Holzhause
Quelle: Bundesverband
Ehrenamtliche Einsatzkräfte im Hochwassereinsatz in Bayern. Foto: Daniel Reinelt

Bad Nenndorf. Mit dem jetzt vorgestellten Pakt für den Bevölkerungsschutz ergreift das Bundesministerium des Innern die Initiative, um die Fähigkeiten in der Zivilen Verteidigung zu verbessern. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) begrüßt, dass sich der Bund in den kommenden Jahren stärker im Bevölkerungsschutz engagieren wird und die Bevölkerung besser auf Krisen vorbereiten will. Bis 2029 sollen zehn Milliarden Euro investiert werden, etwa in Ausstattung für Einsatzkräfte sowie in Warn- und Kommunikationssysteme.  Der Bund investiert zwar Milliarden in den Bevölkerungsschutz, aber ohne rechtliche Anpassungen wird die DLRG als anerkannte Hilfsorganisation davon nicht profitieren.

Bestehende Ungleichbehandlung

„Die Einsatzfreude und Verlässlichkeit der Ehrenamtlichen bilden das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes und stärken den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Diese Leistungsbereitschaft verdient Anerkennung. Doch bis heute werden Ehrenamtliche ungleich behandelt. Daran ändert auch der Pakt für den Bevölkerungsschutz nichts“, sagt DLRG Präsidentin Ute Vogt.

Die rechtliche Stellung der Helferinnen und Helfer ergibt sich aus den Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer. Jedes Land regelt den Einsatz in der öffentlichen Gefahrenabwehr und im Katastrophenschutzfall jedoch unterschiedlich. Die unterschiedliche rechtliche Stellung würde sich auch im Zivilschutzfall fortsetzen.

Bundeseinheitliche Regelung soll her

Nicht nur im Vergleich zwischen den Bundesländern werden Ehrenamtliche ungleich behandelt, auch zwischen den Einsatzorganisationen gibt es beträchtliche Unterschiede: Die anerkannten Hilfsorganisationen sind rechtlich schlechter gestellt als die Freiwilligen der Feuerwehren oder die des Technischen Hilfswerks (THW). Letztere profitieren beispielsweise durch umfassende und vorteilhafte Regelungen im THW-Gesetz. So stellen für THW und Feuerwehr die Freistellung und Lohnfortsatzzahlungen für Einsätze, Übungen und Ausbildungen kein Problem dar.

Ehrenamtliche der Hilfsorganisationen haben teils massive Probleme, für Einsätze, Übungen und Ausbildungen freigestellt zu werden. Das gilt auch für das Aus- und Fortbildungsangebot für den Zivilschutz, das der Bund stärken will. Ohne die notwendige rechtliche Anpassung zugunsten einer Helfergleichstellung werden diese Investitionen im Sande verlaufen. „Darum braucht es eine bundeseinheitliche Regelung, vergleichbar mit dem THW-Gesetz, um den Helferinnen und Helfern über Landes- und Organisationsgrenzen hinweg gleiche Rahmenbedingungen zu geben. Vogt: „Wir fordern vom Bundesinnenminister, das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes anzupassen.“

Wasserrettung auch im Zivilschutz benötigt

Weiterhin vertritt die DLRG die Auffassung, dass sowohl im Katastrophen- als auch im Zivilschutzfall eine funktionierende Wasserrettung nötig ist. Immer wieder werden im Rahmen von kriegerischen Handlungen Wasserbauwerke vorsätzlich beschädigt, um Überschwemmungen herbeizuführen. Das passiert mit dem Ziel, Truppenbewegungen zu sabotieren oder die Zivilbevölkerung zu terrorisieren. Der Bund stellt für diese Einsatzlagen jedoch keine ergänzende Ausstattung zur Verfügung. Die Wasserrettung, muss deshalb im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) verankert werden. Ohne diese Änderung im Rechtsrahmen wird die Wasserrettung in Deutschland bei den zehn Milliarden Euro für den Bevölkerungsschutz außen vorgelassen.

Die Kernaufgaben der Einsatzkräfte in der Wasserrettung sind das Retten und Evakuieren von Menschen aus Wassergefahr. Hinzu kommen das Verteidigen von Deichanlagen, das Erkunden von Einsatzgebieten mit Drohnen sowie das Absichern aller Einsatzkräfte in Wassernähe.

 

Über die DLRG

Die DLRG als private Wasserrettungsorganisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Hierfür klären ihre ehrenamtlich Aktiven über Wassergefahren auf, bringen Menschen das Schwimmen bei und bilden sie im Rettungsschwimmen aus. Zudem wachen über 50.000 Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer jährlich 2,6 Millionen Stunden über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern. Sie engagieren sich darüber hinaus in der örtlichen Gefahrenabwehr und bilden Einheiten der rund 80 DLRG Wasserrettungszüge für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die DLRG zählt derzeit über 640.000 Mitglieder. Mehr als 1,3 Millionen Förderinnen und Förderer unterstützen die lebensrettende Arbeit mit Spenden. Schirmherr ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
 

Pressekontakt: Martin Holzhause, Telefon: 05723 955 442, mobil: 0162 175 12 04, Mail: presse@dlrg.de

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